Satzung des Turn-
97892 Kreuzwertheim am Main (Kreis Main-
§ 1
Der Turn-
Zweck des Vereins ist die Förderung von Sport und Kultur.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Errichtung
von Sportanlagen und die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen, sowie der Durchführung von kulturellen Veranstaltungen.
§ 2
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigen-
wirtschaftliche Zwecke.
§ 2a
Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der DS-
Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein seine Adresse, die sonstigen Kontaktdaten (soweit vorhanden -
Jede/r Betroffene hat:
das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DS-
das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DS-
das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DS-
das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-
das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20DS-
das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-
Den Organen des Vereins und allen Mitarbeitern/innen des Vereins oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als den zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zwecken zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.
Als Mitglied des Bayerischen Landessportverbandes, des Bayerischen Turnverbandes, des Bayerischen Tennisverbandes und des Badischen Fußballverbandes ist der Verein verpflichtet, seine Mitglieder an die Verbände zu melden. Übermittelt werden dabei Name und Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht und Spartenzugehörigkeit.
Im Zusammenhang mit seinem Sportbetrieb, sowie sonstigen satzungsmäßigen Veranstaltungen veröffentlicht der Verein personenbezogene Daten, Texte und Fotos seiner Mitglieder auf seiner Homepage und übermittelt diese Daten auch zur Veröffentlichung an die Presse. Dies betrifft insbesondere Start-
Ein Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand der Veröffentlichung von Einzelfotos seiner Person widersprechen. Ab Zugang des Widerspruchs unterbleibt die Veröffentlichung oder Übermittlung, und der Verein entfernt vorhandene Fotos von seiner Homepage.
Auf seiner Homepage berichtet der Verein auch über Ehrungen, Geburtstage und weitere persönliche Ereignisse seiner Mitglieder. Hierbei werden Fotos von Mitgliedern und personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht. Berichte über Ehrungen nebst Fotos darf der Verein -
Beim Austritt eines Mitglieds werden alle vorliegenden personenbezogenen Daten gelöscht. Daten des Mitglieds, die die Kassenverwaltung betreffen, werden so lange aufbewahrt, wie es den steuergesetzlichen Bestimmungen entspricht.
§ 3
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes und der erweiterten Vorstandschaft, sowie andere für den Verein tätig werdende Personen können entsprechend des § 3 Nr. 26a ESTG eine jährliche Aufwandsentschädigung bis zu einem Betrag in Höhe der gesetzlichen Regelung erhalten.
§ 4
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 5
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins, oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins der Marktgemeinde Kreuzwertheim zu, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
§ 6
Der Verein setzt sich zusammen aus:
§ 7
Mitglied des Vereins kann jede Person werden, ungeachtet ihres Alters,ihres Geschlechtes, ihrer Nationalität, ihres Glaubens, ihrer kulturellen oder ethnischen Herkunft.
Die Anmeldung muss in schriftlicher Form erfolgen. Über die Aufnahme in den Verein entscheidet die Vorstandschaft. Einwände gegen die Aufnahme stehen jedem Mitglied zu. Über die Berechtigung der Einwände beschließt die Vorstandschaft.
§ 8
Der Austritt aus dem Verein steht jedem Mitglied nach Erfüllung seiner
Beitragsverpflichtungen und eventueller anderer Verbindlichkeiten frei.
Er muss unter Einhaltung einer vierteljährlichen Kündigungsfrist schriftlich
mitgeteilt werden.
§ 9
Der Ausschluss eines Mitgliedes erfolgt:
a) bei Nichterfüllung der Verbindlichkeiten gegenüber dem Verein trotz
zweifacher Anmahnung
b) bei grobem oder wiederholten Vergehen gegen die Vereinssatzung
Ehrenrechte.
Über den Ausschluss entscheidet nach Würdigung der Gründe die
Vorstandschaft in geheimer Abstimmung.
Dem/der Ausgeschlossenen steht das Recht der Berufung gegen die Entscheidung
innerhalb 8 Tagen zu. Sie muss in schriftlicher Form erfolgen. Über die Berufung
entscheidet wiederum die Vorstandschaft.
§ 10
Verursacht ein Vereinsmitglied durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit einen
Schaden, für dessen Behebung der Verein haftbar gemacht wird, so sind
die entstandenen Kosten durch dieses Mitglied zu erstatten.
§ 11
Die Organe des Vereins sind:
Der Gesamtvorstand setzt sich zusammen aus:
Falls erforderlich, können Beisitzer/innen stimmberechtigt zu den Sitzungen geladen werden.
Der geschäftsführende Vorstand besteht aus:
b) dem Vorstand Finanzen
c) dem Vorstand Mitgliederwesen
d) dem Vorstand Vereinsverwaltung
Er wird von der Generalversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt
und bleibt solange im Amt, bis Neuwahlen erfolgt sind.
Wahlberechtigt sind die Mitglieder, die am Tage der Wahl das 16. Lebensjahr
vollendet haben.
Wählbar sind die Mitglieder, die am Tage der Wahl das 18. Lebensjahr
vollendet haben.
§ 12
Folgende Vorstandsmitglieder können den Verein gerichtlich und außergerichtlich
vertreten, wobei jedem Vorstandsmitglied Einzelvertretungsrecht eingeräumt wird.
a) der Vorstand Sport
b) der Vorstand Finanzen
c) der Vorstand Mitgliederwesen
d) der Vorstand Vereinsverwaltung
Der Vorstand ist zu redaktionellen Änderungen der Satzung und zu Änderungen,
die auf Grund von Beanstandungen des Registergerichts oder des Finanzamts
(wegen der Erlangung auf Gemeinnützigkeit) erforderlich sind, ermächtigt.
§ 13
Der Gesamtvorstand beschließt über alle sportlichen, wirtschaftlichen,
kulturellen und finanziellen Angelegenheiten des Vereins.
Bei zu fassenden Beschlüssen entscheidet die Stimmenmehrheit.
Abstimmungen können nur erfolgen, wenn mindestens fünf Mitglieder
des Gesamtvorstandes anwesend sind.
§ 14
Der Vorstand Sport leitet den sportlichen Betrieb des Vereins in enger
Kooperation mit den zuständigen Leitern der einzelnen Abteilungen.
Der Vorstand Finanzen nimmt Zahlungen für den Verein entgegen; er/sie
leistet die vom Gesamtvorstand angewiesenen Zahlungen und führt die
Kassengeschäfte.
Der Vorstand Mitgliederwesen ist verantwortlich für alle Vorgänge, die im
Zuge der Mitgliederverwaltung anfallen. Er/sie führt die in diesem
Zusammenhang notwendigen Aktivitäten durch.
Der Vorstand Vereinsverwaltung hat über den Verlauf der Generalversammlung
und der Vorstandssitzungen Protokolle niederzuschreiben. Er/sie fertigt sämtliche
schriftlichen Arbeiten. Die Niederschriften werden durch Gegenzeichnung eines
weiteren Vorstandsmitgliedes und des Vorstandes Vereinsverwaltung beurkundet.
Die Aufgaben der Vorstände sind detailliert im Anhang 1 dieser Satzung festgelegt.
§ 15
Aus den Reihen der Mitglieder werden von der Generalversammlung zwei
Kassenprüfer/innen für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Diese überprüfen
und bescheinigen die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung. Die Kassenprüfung
hat durch die Prüfer/innen mindestens jährlich zu erfolgen. Beanstandungen
der Kassenprüfer/innen können sich nur auf die Richtigkeit der Belege und der
Buchungen erstrecken; nicht aber auf die Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit
der vom Vorstand genehmigten Ausgaben. Die Kassenprüfung erfolgt stichprobenartig.
§ 16
Die Einnahmen des Vereins bestehen aus:
§ 17
Die Ausgaben des Vereins bestehen aus:
und Versicherungen
g) den Abgaben an übergeordnete Sportverbände
§ 18
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge richtet sich nach den vorgegebenen
Beitragssätzen des Bayerischen Landessportverbandes. Die Festsetzung
erfolgt durch die Generalversammlung.
Der Beitrag ist jährlich fällig und wird am 1. Februar jeden Jahres mittels
Bankeinzug beglichen. Bei unterjährigem Eintritt ist der Beitrag für die restlichen
Monate des laufenden Jahres zu entrichten.
§ 19
Die ordentliche Generalversammlung findet jedes Jahr im 1. Quartal des
nachfolgenden Jahres für das zurückliegende Geschäftsjahr 1. Januar bis
31. Dezember statt.
Die Einberufung erfolgt 4 Wochen vorher durch den Vorstand Vereinsverwaltung,
oder durch den geschäftsführenden Vorstand. Die Veröffentlichung erfolgt in der
„Wertheimer Zeitung“, in den „Fränkischen Nachrichten“, auf der Vereins-
sowie im Informationsbereich des Rathauses.
Die Generalversammlung ist – ohne an eine Teilnehmerzahl gebunden zu sein –
immer beschlussfähig.
Abstimmungen bei Neu-
als eine Bewerbung vorliegt. Ist für ein zu besetzendes Amt nur ein/eine
Kandidat/in vorhanden, so kann die Abstimmung auch durch Handzeichen erfolgen.
In jedem Falle ist die Stimmenmehrheit ausschlaggebend.
Der Ablauf einer aus zwingenden Gründen notwendig gewordenen
außerordentlichen Generalversammlung findet nach den gleichen Kriterien statt.
§ 20
Der Verein unterwirft sich der Satzung des Badischen Fußballverbandes und gleichzeitig
der Rechtsprechung des Badischen Fußballverbandes, des Süddeutschen Fußball-
verbandes und des Deutschen Fußballbundes.
Die Pflichten der Vereinsmitglieder und die Verpflichtungen des Vereins, die speziell
in § 8 – Ziffern 2 und 3 der Satzung des Badischen Fußballverbandes festgelegt sind,
werden rückhaltlos anerkannt.
§ 21
Satzungsänderungen können nur durch die Generalversammlung vorgenommen werden;
es ist hierzu eine 2/3-
§ 22
Wird die Auflösung des Vereins beantragt, so hat eine Generalversammlung stattzufinden,
die nur beschlussfähig ist, wenn mindestens 2/3 der volljährigen Mitglieder anwesend sind.
Zur Auflösung ist eine ¾-
Den Verbleib des Vereinsvermögens regelt § 5 dieser Satzung.
§ 23
Diese Satzung in der vorliegenden Form ersetzt die alte Satzung vom 03. Oktober 2008
mit den Änderungen vom 12. Mai 2009 und 22. März 2019
97892 Kreuzwertheim, den 22. März 2019
Diese Satzung wurde in der Generalversammlung des TSV „Jahn“ 1922 e. V. Kreuzwertheim am 22. März 2019 angenommen.
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Joachim Freek; Vorstand Sport Dieter Müller; Vorstand Mitgliederwesen
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Sabine Bernhardt; Vorstand Finanzen Petra Rösch;Vorstand Vereinsverwaltung
Anlage 1 zur Satzung des TSV „Jahn“ 1922 Kreuzwertheim e. V.
Aufgabenbeschreibung für die Vorstände
In enger Koordination mit den Abteilungsleitern
Basketball
Fußball Aktive
Fußball Jugend
Leichtathletik
Tennis
Turnen
verantwortlich für laufenden Vereinssportbetrieb.
Ansprechpartner für Vereins-
Kontakt zum Förderverein Fußball.
Beachtung des Datenschutzes
2. Vorstand Finanzen
Aufstellung des Haushaltsplanes bis 31. Oktober für das folgende Jahr.
Laufende Kassengeschäfte führen (Einnahmen/Ausgaben)
Abrechnung aller Vereinsveranstaltungen.
Zuschussanträge für Anschaffungen und sportliche Maßnahmen
bei den zuständigen Behörden stellen.
Jährliche Meldung zur V B G abgeben.
Meldung und Pflege der sozialversicherungspflichtigen Vereinsmitarbeiter in Zusammenarbeit mit dem Steuerberater.
Abklärung steuerlicher Angelegenheiten in Zusammenarbeit mit dem Steuerberater.
Beachtung des Datenschutzes.
3. Vorstand Mitgliederwesen
Zentrale Posteingangsstelle für den Verein; Verteilung der Post
an die zuständigen Stellen im Verein.
Mitgliederbestandsverwaltung aktuell halten.
Mitgliedermeldungen an den Bayerischen Landessportverband e.V. abgeben.
Beschaffung der Vereinsbeiträge durch Bankeinzug mit Überwachung der
Vollständigkeit.
Bearbeitung von Schadensmeldungen bei Sportunfällen oder Sach-
beschädigungen.
Beantragung der jährlichen Vereinspauschale beim LRA MSP und beim
Markt Kreuzwertheim vornehmen.
Anstehende Mitgliederehrungen bei der Generalversammlung veranlassen.
Anstehende Gratulationen bei runden Geburtstagen und goldenen/diamantenen und eisernen Hochzeiten erledigen.
Homepage-
Beachtung des Datenschutzes.
4. Vorstand Vereinsverwaltung
Einladungen und Protokolle zu Generalversammlungen und Vorstandssitzungen erstellen.
Fertigen von anfallenden schriftlichen Arbeiten.
Einholen von Angeboten und Abschluss von Verträgen für kulturelle
Veranstaltungen.
Betreuung der notwendigen Sach-
Beachtung des Datenschutzes.
Kreuzwertheim, den 22. Februar 2019
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Joachim Freek; Vorstand Sport Dieter Müller;
Vorstand Mitgliederwesen
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Sabine Bernhardt; Vorstand Finanzen Petra Rösch; Vorstand Vereinsverwaltung