TSV „Jahn“ 1922 e.V. Kreuz wertheim Willkommen auf der Internetseite des


   

                          Hygiene- und Schutzkonzept

                      des TSV "Jahn" 1922 e.V. Kreuzwertheim


                      unter Beachtung der Anforderungen der 16. BayIfSMV


Die Vorstandschaft des TSV "Jahn" 1922 Kreuzwertheim hat für den kompletten Trainings- und Spielbetrieb in allen Sportstätten das nachfolgende Hygiene- und Schutzkonzept beschlossen. Dieses trat am 07.04.2022 in Kraft. Gleichzeitig wird das Konzept vom 17.01.2022 widerrufen.


Es werden ergänzend zur aktuellen Gesetzeslage folgende Maßnahmen festgelegt:


I. Organisatorische Maßnahmen

· Ergänzend zu den folgenden Maßnahmen sind die individuellen Anweisungen der Spartenleitung für die jeweilige   Sportart zu beachten und einzuhalten.

· Als zentrale Anlaufstelle wurde die Email-Adresse corona@tsv-jahn-kreuzwertheim.de angelegt. Sie wird durch   den Vorstand Mitgliederwesen verantwortlich betreut.

II. Ausschlusskriterien


  Vom Zutritt zu allen Sportanlagen und Vereinsräumen sind diejenigen Personen ausgeschlossen, auf die   mindestens einer der folgenden Punkte zutrifft:


· Personen mit aktuell nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion

· Personen, die einer Quarantänemaßnahme unterliegen

· Personen mit COVID-19-assoziierten Symptomen (akute, unspezifische Allgemeinsymptome, Geruchs- und   Geschmacksverlust, akute respiratorische Symptome jeder Schwere)  


III. Hygiene-Maßnahmen

.  Im Indoor-Sportbetrieb gilt für alle Personen, die nicht am Sportbetrieb aktiv teilnehmen, die Pflicht in   geschlossenen Räumlichkeiten eine FFP2-Maske zu tragen.

.  Für alle Personen gilt die Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske in geschlossenen Räumlichkeiten. Der   Mindestabstand von 1,5m ist grundsätzlich einzuhalten.

· Jedes Mitglied wird angehalten, auf eine gründliche Handhygiene zu achten. Dafür werden ergänzend zu den   normalen Waschmöglichkeiten vom Verein Desinfektionsspender zur Verfügung gestellt.

·  In allen geschlossenen Räumlichkeiten ist durch die Übungsleitung für eine ausreichende Belüftung zu   sorgen.


IV. Trainings- und Übungsbetrieb

· Die Entscheidung über die Durchführung des Trainingsbetriebs einer Trainingsgruppe trifft die zuständige   Trainingsleitung in eigener Verantwortung.

· Sportartspezifische Trainingsregeln werden durch die Spartenleitung nach den Empfehlungen der jeweiligen   Dachverbände festgelegt.


VI. Schlussbestimmungen

· Die Missachtung dieser Maßnahmen führt zum unmittelbaren Ausschluss von der jeweiligen Sportveranstaltung.   Im Wiederholungsfall wird ein generelles Trainings- oder Hausverbot erlassen.

· Dieses Hygiene- und Schutzkonzept wird entsprechend der gesetzlichen Regelungen fortlaufend aktualisiert   und auf der Homepage und in den Infokästen am Sportgelände öffentlich zugänglich gemacht.


  Die Vorstandschaft des TSV Jahn Kreuzwertheim


  Kreuzwertheim, den 07.04.2022 gez. Jan Klüpfel

                                                    Vorstand Mitgliederwesen